Schiedsstelle des Amtes Friesack

 

Die Schiedsstelle bietet die Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Schiedspersonen arbeiten für die Streitparteien unparteiisch, sie sind ehrenamtlich tätig und kostengünstig. Weiterhin sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verfahren werden in ruhiger Atmosphäre geleitet.

 

Schiedspersonen können schlichten, nicht richten.

 

Ein in der Schlichtungsverhandlung geschlossener Vergleich ist ein Titel, aus dem man 30 Jahre lang vollstrecken kann. Für den Fall, dass keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, stellen die Schiedspersonen eine so genannte Erfolgslosigkeitsbescheinigung aus, die beim Gericht zur weiteren Durchsetzung der Interessen vorgelegt werden kann.

 

Das Stellen von Anträgen auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist möglich bei

 

den Schiedspersonen.

 

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers und die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Des Weiteren ist vor Tätigwerden der Schiedsstelle ein Kostenvorschuss nach § 40 Schiedsstellengesetz notwendig. Dieser beträgt 40,00 €.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

 

https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/themen/schlichtungsstellen/

 

"Schlichten ist besser als Richten"